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title: "Wann KI Wandel zweiter Ordnung braucht"
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*Oktober 2026*

# Wann KI Wandel zweiter Ordnung braucht

Schnellere Arbeit vor einem Engpass verkürzt die Zeit bis zur Veröffentlichung nicht. Warum KI-Agenten auch Entscheidungen darüber verlangen, wer was freigeben darf.

Angenommen, ein Entwicklungsteam schreibt mit KI-Assistenz deutlich schneller Code als vorher. Das Release erscheint trotzdem im selben Rhythmus, weil es auf dieselbe Testphase und dieselben Freigaben wartet. Was müsste sich ändern, damit die Software früher bei den Menschen ankommt, die sie nutzen?

## Wo der Gewinn endet

Goldratt und Cox beschreiben in *The Goal* (1984), wie der Engpass den Durchsatz eines Systems begrenzt. Wird die Arbeit vor dem Engpass schneller erledigt, steigt der Durchsatz dadurch noch nicht. Im Entwicklungsbeispiel liegen dann mehr Änderungen zur Prüfung bereit, während gleich viele veröffentlicht werden.

Zunächst muss geklärt werden, was den Ablauf aufhält. Fehlt Testkapazität, können zusätzliche Kapazität oder automatisierte Tests helfen. Dauert die Vorbereitung einer Freigabe zu lange, lässt sich auch dieser Schritt verbessern. Dafür muss die Organisation ihre Entscheidungsregeln noch nicht ändern.

Anders liegt der Fall, wenn jede Änderung unabhängig von Umfang und Prüfergebnis auf die nächste Sitzung eines Change Boards warten muss. Dann bleibt diese Wartezeit auch bei vollständig vorbereiteten Unterlagen bestehen. Soll eine geeignete Änderung unmittelbar nach Abschluss der Prüfungen veröffentlicht werden können, muss die Organisation festlegen, wer das ohne Gremiensitzung freigeben darf. Damit verändert sie eine Regel darüber, wer entscheiden darf.

Watzlawick, Weakland und Fisch unterscheiden in *Change* (1974) zwischen Wandel innerhalb eines bestehenden Systems und Wandel an dessen Regeln. Auf das Beispiel übertragen: Eine bessere Vorbereitung der Freigabe ist Wandel erster Ordnung. Die Befugnis, bestimmte Änderungen ohne das Change Board zu veröffentlichen, ist Wandel zweiter Ordnung.

## Wenn Agenten Aufgaben übernehmen

Diese Unterscheidung wird relevant, wenn KI über einzelne Arbeitsschritte hinaus eingesetzt werden soll. Angenommen, ein Agent kann für eine klar begrenzte Aufgabe eine Codeänderung erstellen, die zugehörigen Tests ausführen und das Ergebnis zur Veröffentlichung bereitstellen. Müssen Menschen weiterhin jeden dieser Schritte einzeln freigeben («Human in the Loop»), bleibt die Durchlaufzeit an ihre Verfügbarkeit gebunden.

Soll der Agent innerhalb eines vereinbarten Rahmens selbstständig arbeiten, muss vorher geklärt sein, welche Aufgaben dieser Rahmen abdeckt und wann er an einen Menschen übergibt. Ebenso muss feststehen, wer die Verantwortung für den Ablauf trägt. Menschen legen dann die Bedingungen fest und überwachen die Ausführung. Diese Form der Aufsicht wird als «Human on the Loop» bezeichnet.

Ob diese Arbeitsweise für die Aufgabe geeignet ist, muss sich an der Qualität der Ergebnisse und der tatsächlichen Durchlaufzeit zeigen. Die technische Fähigkeit des Agenten allein beantwortet das nicht. Sie eröffnet aber eine Möglichkeit, die ungenutzt bleibt, solange die Organisation dieselben Einzelfreigaben verlangt wie zuvor.

## Wer die Regeln ändern darf

Eine Organisation kann ihre Regeln selbst ändern. Dafür braucht es eine Entscheidung auf der Ebene, die über diese Regeln verfügen darf. Ein Team, dessen Auftrag auf die Durchführung bestehender Abläufe begrenzt ist, kann eine verbindliche Freigabe nicht eigenmächtig abschaffen. Auch externe Berater erhalten diese Befugnis nicht durch ihre Aussensicht.

Eine mögliche Organisationsform ist ein abgegrenzter Bereich mit eigenen Entscheidungsrechten. O'Reilly und Tushman beschreiben in ihrer Arbeit zur ambidextren Organisation (2004), wie Einheiten für die Erprobung neuer Ansätze eigene Prozesse erhalten und zugleich über die gemeinsame Führung mit dem bestehenden Geschäft verbunden bleiben. Auf den KI-Einsatz übertragen könnte ein solcher Bereich erproben, welche Aufgaben Agenten innerhalb eines festgelegten Rahmens übernehmen können.

Der Freiraum allein reicht dafür nicht. Vor Beginn muss feststehen, wer die Ergebnisse mit den bisherigen Abläufen vergleicht und über eine Übernahme in den regulären Betrieb entscheidet. Auch ein bestehendes Entwicklungsteam kann diese Aufgabe übernehmen, wenn es die nötigen Befugnisse erhält. Ein separates Lab ohne Verbindung zu den Verantwortlichen im Betrieb kann dagegen eine neue Arbeitsweise vorführen, ohne dass sich ausserhalb des Labs etwas ändert.

Für das Entwicklungsteam vom Anfang wäre die Erprobung gelungen, wenn geeignete Änderungen bei mindestens gleicher Qualität früher veröffentlicht werden können. Soll diese Arbeitsweise anschliessend im regulären Betrieb gelten, muss dort auch die entsprechende Entscheidungsbefugnis gelten. Sonst endet die kürzere Durchlaufzeit mit dem Pilotversuch.

*Was mit einem Transformationsteam geschieht, das solche Änderungen vorbereiten soll, dafür aber keinen wirksamen Handlungsspielraum erhält, beschreibt der nächste Beitrag: [Wandel zweiter Ordnung: Angepasst oder abgestossen](https://alpineintelligence.ch/de/blog/angepasst-oder-abgestossen/).*

## Quellen

- Goldratt, E. M. & Cox, J. (1984). *The Goal: A Process of Ongoing Improvement.* Great Barrington: North River Press.
- O'Reilly, C. A. & Tushman, M. L. (2004). The Ambidextrous Organization. *Harvard Business Review*, 82(4).
- Watzlawick, P., Weakland, J. H. & Fisch, R. (1974). *Change: Principles of Problem Formation and Problem Resolution.* New York: Norton. Deutsch: *Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels.* Bern: Huber.

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